
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrecht ist der Teil des Strafrechts, der strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem
Straßenverkehr regelt. Es befasst sich also nicht mit bloßen Ordnungswidrigkeiten (z. B. zu schnell
fahren), sondern mit Straftaten, die im Verkehr begangen werden oder den Straßenverkehr gefährden.
Typische Delikte des Verkehrsstrafrechts
Zu den wichtigsten Straftaten gehören:
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (§ 316 StGB)
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) – z. B. riskantes Überholen, Rotlichtverstoß bei
Gefährdung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) (§ 142 StGB)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) – z. B. “Drängeln” auf der Autobahn
Körperverletzungs- oder Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (§§ 222, 229 StGB)
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
Mögliche Folgen:
Wer gegen Verkehrsstrafrecht verstößt, muss mit deutlichen Strafen rechnen, z. B.:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug und Sperrfrist
Punkte in Flensburg
Fahrverbot
Eintrag ins Führungszeugnis
Abgrenzung zu Verkehrsordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeit → Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot
Straftat → Geld- oder Freiheitsstrafe, oft Führerscheinentzug
