
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist der Teil des Rechts, der die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
regelt. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben – von der Einstellung bis zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wichtige Bereiche des Arbeitsrechts
- Individualarbeitsrecht
Regelt das Verhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und ihrem Arbeitgeber. Dazu gehören:
Arbeitsvertrag
Arbeitszeit
Urlaub
Vergütung / Lohn
Kündigungsschutz
Mutterschutz, Elternzeit
Krankheit und Lohnfortzahlung - Kollektivarbeitsrecht
Betrifft Gruppen von Arbeitnehmern und ihre Vertretungen:
Betriebsrat und Mitbestimmung
Tarifverträge
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Zweck des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht soll einen fairen Ausgleich schaffen, denn Arbeitnehmer stehen wirtschaftlich meist
schwächer da als Arbeitgeber. Es schützt Arbeitnehmer, sorgt für klare Regeln im Arbeitsalltag und
schafft Rechtssicherheit.
