
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der rechtswidrige, aber geringfügigere
Verstöße regelt, die nicht schwer genug sind, um strafrechtlich verfolgt zu werden.
Es befindet sich hauptsächlich im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie in vielen
Spezialgesetzen (z. B. StVO, IfSG, Gewerberecht).
Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst alle rechtswidrigen, vorwerfbaren Handlungen, die den
gesetzlichen Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und mit einer verwaltungsrechtlichen
Sanktion (insbesondere Geldbuße) geahndet werden (§ 1 OWiG).
Kennzeichen des Ordnungswidrigkeitenrechts:
Keine Straftaten, sondern geringere Rechtsverstöße
Sanktionen:
Geldbuße
Verwarnung mit Bußgeld
Fahrverbot (in bestimmten Fällen)
Behördenverfahren, nicht Strafverfahren
Polizei oder Ordnungsbehörde ermittelt
Bußgeldstelle erlässt Bußgeldbescheid
gerichtliche Kontrolle durch Amtsgericht (Bußgeldrichter)
Typische Bereiche:
Straßenverkehrsrecht (z. B. zu schnell fahren, Handy am Steuer)
Gewerberecht
Umweltrecht
Versammlungsrecht
Arbeitsschutz
Öffentliche Ordnung (z. B. Lärmbelästigung)
Abgrenzung:
Ordnungswidrigkeit: geringfügiger Verstoß → Geldbuße
Straftat: schwerer Verstoß → Geld- oder Freiheitsstrafe
