
Zivilrecht
Zivilrecht ist der gesamte Bereich des Rechts, der die Rechtsverhältnisse zwischen rechtlich
gleichgeordneten Rechtssubjekten regelt.
Rechtssubjekte sind natürliche Personen und juristische Personen (z. B. GmbH, Verein).
Das Zivilrecht ist im Kern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in zivilrechtlichen Nebengesetzen
geregelt (z. B. HGB, GmbHG, VVG).
Kerninhalt des Zivilrechts – Es umfasst insbesondere folgende Rechtsmaterien:
- Allgemeiner Teil des BGB
Rechtsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit
Willenserklärungen
Vertragsschluss
Verjährung - Schuldrecht
Vertragsrecht (Kauf, Miete, Werkvertrag, Dienstvertrag usw.)
gesetzliche Schuldverhältnisse (z. B. Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung) - Sachenrecht ,Eigentum,Besitz ,Sicherungsrechte (Pfand, Grundschuld)
- Familienrecht,Ehe, Scheidung ,Unterhalt, elterliche Sorge, Adoption
- Erbrecht, Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil
Rechtsnatur: Beteiligte stehen rechtlich gleichrangig nebeneinander (Gleichordnungsprinzip).
Der Staat tritt nur als neutraler Schiedsrichter (Gericht) auf, nicht als übergeordnete Autorität.
Zentrales Strukturprinzip: Privatautonomie
Abgrenzung in einem Satz
Zivilrecht = Recht der Gleichordnung zwischen Privaten, geregelt primär im BGB und Nebengesetzen,
bestehend aus Vertrags-, Schadensersatz-, Sachen-, Familien- und Erbrecht.
